CNS Translations© bietet Ihnen auch beglaubigte Übersetzungen in den Sprachen Deutsch und Englisch.
Was sind beglaubigte Übersetzungen?
Bei einer beglaubigten Übersetzung wird die genaue Entsprechung und Korrektheit der Übersetzung mit der original Textvorlage durch einen Namensstempel und die Unterschrift des Übersetzers bestätigt.
Für diese Art von Übersetzungen sind Sie auf einen öffentlich bestellten und beeidigten Fachübersetzer angewiesen. Diese Übersetzer sind von einer öffentlichen Behörde auf ihre fachliche Qualifikation überprüft worden. Außerdem haben sie bei ihrer Vereidigung geschworen, sämtliche Vorschriften bei jeder ihrer Übersetzungen gewissenhaft einzuhalten.
Die Übersetzung wird dazu meist mit der Textvorlage „untrennbar“ verbunden, beispielsweise mit Klammer und Klebesiegel. In Bayern vermerkt der Übersetzer unter anderem, dass er in diesem Bundesland vereidigt wurde, die Ausgangssprache, Ort und Datum und unterzeichnet.
Wofür benötigt man eine beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen werden stets dann benötigt, wenn die genaue Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original offiziell nachgewiesen werden muss. In der Praxis werden beglaubigte Übersetzungen vor allem zur weiteren Verwendung von Behörden, Gerichten, Ämtern, Kammern, Universitäten, Schulen, Arbeitsstellen und bei offiziellen Transaktionen verlangt. Auch Jahresabschlüsse oder Handelsregisterauszüge bei internationalen Firmenfusionen bedürfen oftmals beglaubigter Übersetzungen.
Im Prinzip kann jede Übersetzung, die den Kriterien entspricht, beglaubigt werden. Vor allem aber Urkunden, Zeugnisse, Bestätigungen, Befähigungsnachweise usw. werden von oben genannten Institutionen meist nur beglaubigt übersetzt anerkannt.
Kann eine beglaubigte Übersetzung auch per E-Mail versandt werden?
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist nur dann gültig, wenn sich der originale Stempelabdruck des Übersetzers auf dem Dokument befindet und kann somit nicht per E-Mail versandt werden. Mit der Beglaubigung bestätigt der Übersetzer die Korrektheit der Übersetzung. Allerdings beurkundet ein Übersetzer keine Dokumente in der Form, wie dies bei einem Notar oder einer Behörde geschieht.
Damit vereidigte Fachkräfte die Echtheit der Übersetzung rechtlich verbindlich zusichern können, benötigen sie unbedingt das Originaldokument. Natürlich können Sie es aus Zeitgründen vorab digital übersenden. Allerdings sollte CNS Translations© das Original vor Fertigstellung der Übersetzung noch erreicht haben. Ansonsten ist man als Fachübersetzer gesetzlich verpflichtet, auf seiner Beglaubigung einen dementsprechenden Vermerk einzutragen. Ebenso müssen Besonderheiten wie handschriftliche Anmerkungen oder auch Streichungen erwähnt werden.
Natürlich behandelt CNS Translations© Ihre Dokumente stets diskret und vertraulich. Wenn Sie es wünschen, wird gern eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet.
Welche Bestimmungen gelten für beglaubigte Übersetzungen?
Die Bestimmungen für beglaubigte Übersetzungen sind oft schon von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In Bayern bestimmt beispielsweise das Dolmetschergesetz, den genauen Ablauf einer Übersetzerbeeidigung, wodurch ein Übersetzer in Bayern erst beglaubigen darf. Denn nur öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer und Dolmetscher dürfen in Bayern beglaubigen.
In Österreich hingegen bestimmt zum Beispiel das Gerichtsdolmetschergesetz, wer beglaubigen darf.
Ist es sinnvoll, jede Übersetzung beglaubigen zu lassen?
Sicherlich nicht, da für beglaubigte Übersetzungen neben der Beglaubigungsgebühr ein höherer Preis verrechnet wird und die Abwicklung insgesamt komplizierter ausfällt.
Kann man eine bereits vorhandene Übersetzung beglaubigen lassen?
Im Prinzip ja, allerdings wird die bereits vorliegende Übersetzung in diesem Fall einer strikten Kontrolle unterzogen und notwendigenfalls korrigiert, wobei für beides Kosten entstehen. Somit ist mitunter eine Neuübersetzung, bei der die Beglaubigung von Anfang an eingeplant wird, sogar günstiger.
Apostille und Legalisation – Was ist das?
Es kann passieren, dass Sie für manche Urkunden eventuell eine Überbeglaubigung benötigen. Mit dieser zusätzlichen Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift und des Siegels/ Stempels des Übersetzers noch einmal verifiziert. Die Behörde, bei der der zertifizierte Übersetzer eingetragen ist, bestätigt somit, dass er auch wirklich zertifiziert ist.
Dies kann in Form einer Legalisation geschehen oder in Form einer Apostille. Betrifft der Urkundenverkehr Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, genügt die vereinfachte Form der Apostille. Ob und in welcher Form Sie solch eine Überbeglaubigung für Ihr Dokument benötigen, kann Ihnen nur Ihr Empfänger beantworten. Achtung: Manchmal benötigt man Apostillen sowohl für die Originaldokumente als auch für die Übersetzungen, mitunter werden auch Stempel und Beglaubigungen von Ministerien des Aussteller- oder Bestimmungslandes verlangt. Um unerfreuliche Überraschungen und Verzögerungen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich bereits vor der Auftragserteilung zur Übersetzung eingehend nach den genauen Erfordernissen zu erkundigen.
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